COVID-19 – Gesundheit vs. Grundrechte

Die Gesundheit ist ein besonders schützenwertes Gut und eines der wichtigen Faktoren jedes Menschen.

Wie Arthur Schopenhauer schon sagte: „Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“

Mit den Infektionen durch Covid-19 überraschte uns ein Virus, welches in seinen Auswirkungen völlig unbekannt war. Für uns Bürger auf jeden Fall.

Der Bundesregierung dürfte es nicht unbekannt gewesen sein, wurde doch bereits im Jahr 2012 die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden (u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetzagentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr) durchgeführt.

Diese Risikoanalyse wurde als Bundestagsdrucksache 17/12051 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/120/1712051.pdf) am 03.01.2013 veröffentlicht.

Die Erkenntnisse im Frühjahr/Sommer sollten einige Erfahrungswerte hervorgebracht haben, welche bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen zu einer strukturierteren Herangehensweise führen sollten.

Ist das wirklich so, oder hat man nichts gelernt?

Allein schon wenn man die Aktualität der Infektionszahlen auf den Plattformen des RKI und die des Landes Sachsen betrachtet, wird man feststellen, dass hier im letzten halben Jahr keine Schnittstelle geschaffen wurde.

Betrachtet man jetzt die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, finden sich verordnete Schließungen von Gewerbebetrieben, welche schon immens von dem Lockdown im Frühjahr betroffen waren und um ihre wirtschaftliche Existenz bangen mussten.

Gerade die Gastronomiebranche (Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen), die Veranstaltungsbranche und die kleinen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios) hatten mit dem Lockdown und danach stark zu kämpfen.

Diese Branchen waren es aber auch, welche sich intensiv um ein Hygienekonzept bemüht haben und dies umgesetzt haben. An vielen Stellen war die Umsetzung auch mit Umsatzeinbußen verbunden, weil die nötige Auslastung dadurch nicht gegeben war.

Mit dem jetzt geplanten „Lockdown-light“ sollen genau diese Branchen wieder ihre Türen verschließen. Hat man in Berlin nichts gelernt und bringt diese Unternehmer damit in die Gefahr einer Insolvenz?

Wenn man sich die Zahlen der Orte von Covid-19 Infektionen (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-massnahmen-schulen-lockdown-101~magnifier_pos-0.html) anschaut, liegt bei diesen Branchen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko vor.

Das Land Sachsen sollte vor der Verabschiedung einer neuen Allgemeinverfügung genau hinschauen, denn die Sicherung der Berufsfreiheit ist ein hohes Gut und durch des Grundgesetz geschützt. Der Staat hat also mit den notwendigen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass diese Berufsfreiheit wahrgenommen werden kann.

Entscheidungen müssen also so getroffen werden, dass die Gesundheit und die Grundrechte der Menschen gesichert werden!


„Gesundheit setzt sich demnach aus physischen, psychischen und sozialen Anteilen zusammen, die sich wechselseitig beeinflussen. Gesundheit ist eng mit individuellen und kollektiven Wertvorstellungen verbunden, die sich in der persönlichen Lebensführung niederschlagen. Sie ist ein Balancezustand, der zu jedem lebensgeschichtlichen Zeitpunkt immer erneut hergestellt werden muß. Sie ist kein passiv erlebter Zustand des Wohlbefindens, wie die rein körperliche Fixierung des Begriffes in der klassischen Medizin nahelegt, sondern ein aktuelles Ergebnis der jeweils aktiv betriebenen Herstellung und Erhaltung der sozialen, psychischen und körperlichen Aktionsfähigkeit eines Menschen. Soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Lebensbedingungen bilden dabei den Rahmen für die Entwicklungsmöglichkeiten von Gesundheit“

Klaus Hurrelmann (deutscher Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswissenschaftler)


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Herzlichen Glückwunsch, CHEMNITZ

Am gestrigen Mittwoch hat die Juryvorsitzende Sylvia Amann bekanntgegeben, dass Chemnitz eine der beiden Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2025 ist.

Herzlichen Glückwunsch!

Auch wenn ich an einigen Stellen die Bewerbung kritisch gesehen habe, heißt es jetzt für mich, dass unser Chemnitz im Jahr 2025 ein sehr guter Gastgeber ist.

Ein dickes Lob muss ich dem Projektleiter Ferenc Csák aussprechen, welcher an vielen Stellen kritische Fragen aufgenommen hat und versucht hat dafür Lösungen mit einzubinden.

Die von uns geforderte Bürgerbeteiligung/-befragung wurde leider nicht beachtet und damit bleibt noch einiges offen und muss jetzt unbedingt mit eingehen in den Prozess bis 2025.

Gerade die geplanten Veranstaltungen und die damit verbundene Lärmbelastung in der Innenstadt bedarf einem sensiblen Umgang mit den Bewohnern und einer schnellen Einbindung.

Das Jahr als Kulturhauptstadt muss aber auch einen Effekt für die Chemnitzer haben und wir müssen diesen Anlass zum Beheben des Rückstaus in der Infrastruktur (Straßen, Fußwege, Radwege & Brücken) nutzen. Auch die vielen Ruinen in Chemnitz müssen belebt werden.

Es steht also einiges an. Gehen wir es an für unsere Heimatstadt Chemnitz.


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Hat Sven Schulze die Chemnitzer im Wahlkampf belogen?

Der heutige Artikel in der Freien Presse (https://www.freiepresse.de/chemnitz/ob-wahlsieger-schulze-einem-afd-bewerber-stimme-ich-nicht-zu-artikel11149481) widerspricht der Aussage von Sven Schulze, dass er ein überparteilicher Bürgermeister für Chemnitz sein will.

Selbst die Aussagen im aktuellen Interview widersprechen sich in den verschiedenen Antworten.

So spricht er auf der einen Seite von: „Also, von parteipolitischen Erbhöfen halte ich nichts. Das Wichtigste ist, dass die fachliche Eignung passt, dass es ein kompetenter und führungsstarker Kandidat oder eine Kandidatin ist.“, sagt aber im Gegenzug: „Da kann ich schon heute sagen, dass ich einem Bewerber der AfD keine Zustimmung geben werde.“

Das er unserem Kreis- und Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Dringenberg im Gegenzug noch Doppelgesichtigkeit (ja­nus­köp­fig) vorwürft, lässt tief blicke. Dr. Volker Dringenberg hatte im Gegenzug als die bessere Wahl für Chemnitz gelobt, da die Kandidatin der CDU, Almut Patt, verhindert wurde.

Wenn Sven Schulze den Begriff „überparteilicher Bürgermeister für Chemnitz“ jetzt nur auf die Zusammenarbeit im Namen unserer Rechte in Ausschüssen und Aufsichtsräten bezieht, kann man klar von einer Wahllüge sprechen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sven Schulze mehr Rückgrat bewiesen hätte und zu seinen Aussagen im Wahlkampf stehen würde.

Also ein Zeichen für Sacharbeit zum Wohle von Chemnitz, statt Ausgrenzeritis. So wird es wohl doch beim „weiter so“ bleiben. Das ist schade für unser Chemnitz.