Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes

Die Entscheidung des Bundeshaushaltsausschusses im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ ist ein weiteres Beispiel dafür, wie massiv der Bedarf in den Kommunen und wie unzureichend die tatsächliche Förderung ausfällt.

Von 333 Millionen Euro Fördermitteln wurden bundesweit 3.684 Interessenbekundungen eingereicht – mit einem beantragten Gesamtvolumen von über 7,5 Milliarden Euro. Das entspricht einer Überzeichnung um das 23-Fache. Ergebnis: Viele dringend notwendige Projekte bleiben erneut unberücksichtigt.

Auch Chemnitz ist betroffen. Die Stadt hat fünf Projekte eingereicht:

Umwandlung des Rasenplatzes in einen Kunstrasenplatz in Röhrsdorf
Sanierung der Kältetechnik im Jutta-Müller-Eissportzentrum
Sanierung des Kunstrasenplatzes „Jahnbaude“
Sanierung der Sporthalle der SG Adelsberg
Komplexsanierung der Sporthalle am Schloßteich

Keines dieser Projekte hat eine Förderung erhalten.

Gleichzeitig wurden in Sachsen insgesamt nur 11,3 Millionen Euro auf sechs Projekte verteilt – während der Bedarf deutlich größer ist. Das zeigt erneut: Der kommunale Sportstättenbau steht massiv unter Druck, während der Bund zwar Programme auflegt, diese aber bei weitem nicht ausreichen, um den realen Sanierungsstau zu bewältigen.

Vor diesem Hintergrund stellt sich die zentrale Frage:
Welche der Chemnitzer Projekte sind tatsächlich so dringend, dass sie unabhängig von Bundesprogrammen sofort umgesetzt werden müssen?

Und weiter: Müssen diese Maßnahmen nun auf die Liste der Verwendung der sogenannten Sonderschulden des Bundes aufgenommen werden, um überhaupt realisiert werden zu können?

Es kann nicht sein, dass Städte wie Chemnitz ihre Sportinfrastruktur dauerhaft nur über überzeichnete Förderprogramme sichern können, bei denen am Ende der Großteil der Projekte leer ausgeht.

Wir brauchen eine ehrliche Priorisierung und eine verlässliche Finanzierung kommunaler Infrastruktur – statt Symbolpolitik und Förderlotterien.

Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD-Kreisvorsitzender
Nico Köhler

#Chemnitz #Sportstätten #KommunenStärken #Infrastruktur #AfD #NicoKöhler

Deutsche Wirtschaft auf Talfahrt: Jedes 3. Unternehmen streicht Arbeitsplätze!

Die Lage der deutschen Wirtschaft ist alarmierend – und sie verschlechtert sich weiter. Laut aktueller IW-Konjunkturumfrage steckt unser Land in der längsten wirtschaftlichen Krise seit über 20 Jahren. 43 % der Unternehmen berichten von schlechteren Geschäften als noch im Vorjahr. Fast jedes dritte Unternehmen plant noch 2026 Stellenabbau, in der Industrie sind es sogar 37 %. Das ist kein kurzfristiger Dämpfer – das ist ein struktureller Absturz.

Die Gründe sind längst bekannt: explodierende Energiepreise, eine verfehlte Wirtschaftspolitik, zunehmende Bürokratie und eine Steuerlast, die Unternehmen im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt. Hinzu kommen geopolitische Krisen, die insbesondere ein exportabhängiges Land wie Deutschland hart treffen. Die Sperrung wichtiger Handelsrouten treibt Kosten weiter in die Höhe – mit direkten Folgen für Betriebe und Arbeitsplätze.

Seit Jahren wächst die Unsicherheit. Investitionen werden zurückgestellt oder gleich ins Ausland verlagert. Der Mittelstand, das Rückgrat unserer Wirtschaft, gerät zunehmend unter Druck. Gleichzeitig fehlt es an klaren, wirksamen Impulsen aus Berlin, um diesen Negativtrend zu stoppen.

Wir brauchen endlich eine echte wirtschaftspolitische Kehrtwende:
– Wettbewerbsfähige Unternehmenssteuern
– Bezahlbare und verlässliche Energieversorgung
– Konsequenter Abbau von Bürokratie
– Eine Politik, die den Standort Deutschland stärkt statt schwächt

Es geht um nichts Geringeres als unsere wirtschaftliche Zukunft. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, drohen weitere Arbeitsplatzverluste, schrumpfende Regionen und ein nachhaltiger Verlust an Wohlstand.

Deutschland kann mehr – aber dafür braucht es Mut zur Veränderung.

Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD-Kreisvorsitzender
Nico Köhler

Quelle: https://www.bild.de/politik/inland/job-schock-jede-dritte-firma-will-stellen-abbauen-69e1c0767711c440ff1d9ed3

Kriminalstatistik 2025: Sicherheitslage in Chemnitz ernst nehmen – Konsequenzen jetzt ziehen

Anlässlich der Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 durch die Polizeidirektion Chemnitz äußert sich Nico Köhler, Kreisvorsitzender der AfD Chemnitz und Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, mit deutlicher Kritik und klaren Forderungen.

Bereits im Vorfeld wirft für mich eine Unstimmigkeit Fragen auf: Während die PKS mit einer Einwohnerzahl von 245.618 Personen (Stand: 31.12.2024 – Plattform Statista) arbeitet, gibt die Stadt Chemnitz offiziell 251.699 Einwohner zum selben Stichtag an.

„Diese Differenz ist erklärungsbedürftig. Verlässliche und einheitliche Datengrundlagen sind die Voraussetzung für eine seriöse Bewertung der Sicherheitslage“, so Köhler.

Inhaltlich sieht sich die AfD Chemnitz durch die aktuellen Zahlen bestätigt. Die Zahl der erfassten Straftaten ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.007 Fälle gestiegen, während die Aufklärungsquote leicht zurückgegangen ist.

„Unsere Polizei und die Justiz arbeiten erkennbar an der Belastungsgrenze. Steigende Fallzahlen führen zwangsläufig dazu, dass weniger Straftaten aufgeklärt werden können.“

Besonders kritisch bewertet die AfD die Zusammensetzung der Tatverdächtigen. Von rund 9.000 ermittelten Tatverdächtigen besitzen etwa 5.000 die deutsche Staatsbürgerschaft, während rund 4.000 keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. Bei einem Ausländeranteil von 14,7 Prozent an der Gesamtbevölkerung ergibt sich laut Köhler eine deutliche Überrepräsentation.

„Diese Zahlen sprechen eine klare Sprache. Wenn ein vergleichsweise kleiner Bevölkerungsanteil einen überproportional großen Anteil an Tatverdächtigen stellt, darf das politisch nicht länger ignoriert werden.“

Die AfD Chemnitz fordert daher konsequente Maßnahmen: Straffällig gewordene Asylbewerber sollen schneller identifiziert und konsequent in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden. Dies würde nach Auffassung der AfD nicht nur die Kriminalitätsbelastung senken, sondern auch Polizei und Justiz entlasten.

Darüber hinaus sieht Köhler gesellschaftliche Auswirkungen:

„Die steigende Unsicherheit ist für viele Bürger längst Realität. Wenn Menschen die Innenstadt meiden, Veranstaltungen nicht mehr besuchen oder sich aus dem öffentlichen Leben zurückziehen, ist das ein Alarmsignal für unsere Stadtgesellschaft.“

„Die Sicherheit der Bürger muss oberste Priorität haben. Es braucht jetzt den politischen Willen, die richtigen Konsequenzen aus den vorliegenden Zahlen zu ziehen.“

Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD-Kreisvorsitzender
Nico Köhler

Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1096084

Drastische Zunahme von Gewalt im Regionalverkehr – konsequente Sicherheitsmaßnahmen gefordert

Eine aktuelle Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg zeigt alarmierende Entwicklungen bei der Sicherheit in Regionalzügen. Insbesondere bei der DB Regio Nordost haben Gewaltvorfälle gegen Mitarbeiter stark zugenommen.

Während Körperverletzungen früher im niedrigen Bereich lagen, stiegen sie 2022 auf 102 Fälle. Noch drastischer ist die Entwicklung bei Beleidigungen und Bedrohungen: Diese stiegen von 32 Vorfällen pro Jahr auf 1.346 – eine Verzwanzigfachung.

„Die Zahlen sind erschütternd. Unsere Zugbegleiter und das Bahnpersonal werden zunehmend Opfer von Gewalt. Regionalzüge haben sich für die Beschäftigten zu einer gefährlichen Kampfzone entwickelt – das ist völlig inakzeptabel.“

„Wenn Mitarbeiter angewiesen werden, auf Ticketkontrollen zu verzichten, um Konflikte zu vermeiden, ist das nichts anderes als eine Kapitulation des Rechtsstaates vor der täglichen Gewalt. Die Verantwortlichen unter Merz (CDU) und Klingbeil (SPD) reagieren lediglich mit Kameras, statt die Ursachen zu bekämpfen und konsequent gegen Täter vorzugehen.“

Es braucht eine neue Sicherheitsstrategie im Nahverkehr:
„Wir fordern eine Kehrtwende zu echter Sicherheit: mehr Sicherheitspersonal, konsequente Durchsetzung des Rechtsstaates und eine Null-Toleranz-Strategie. Straftäter, insbesondere ausreisepflichtige Täter, müssen sofort konsequent abgeschoben werden. Die Justiz muss endlich wieder abschreckende Urteile sprechen. Nur so wird Bahnfahren für Personal und Fahrgäste wieder sicher.“

Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD-Kreisvorsitzender
Nico Köhler

Ihre Anfrage RA-046/2026 – Kirchenaustritte online nicht möglich

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und
Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?

Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.

Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:

    • Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
    • Ehefähigkeitszeugnis beantragen
    • Eheschließung beim Standesamt anmelden
    • Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
    • Sterbefall anzeigen

Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.

2. Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?

Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden.
Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.

Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister


Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender

Ihre Anfrage RA-035/2026 – Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen

Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben?
Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die Regelungen. Bis dahin bleiben diese bestehen.
2. Wie viele leistungsberechtigte Personen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gab es am Stichtag 31. Dezember 2025 in der Stadt Chemnitz (bitte aufschlüsselnnach Personen im Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung), Geduldete (§60a AufenthG) und vollziehbar Ausreisepflichtigen zzgl. Familienangehörigen sowie nach Volljährigkeit der Personen)?
Zum Stichtag 31.12.2025 ergibt sich folgende Übersicht:
Leistungsberechtigte AsylbLG insgesamt: 1.510 davon:
a) im laufenden Asylverfahren 1.084 (davon 381 minderjährig)
b) geduldet oder vollziehbar ausreisepflichtig 426 (davon 81 minderjährig)
3. Hat mittlerweile jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG mit Aufenthalt in der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten? Falls nicht, wie viele Leistungs-berechtigte nach AsylbLG haben in der Stadt Chemnitz eine Bezahlkarte?
Zum Stichtag 25.02.2026 sind 130 Bezahlkarten ausgegeben worden.
4. Bis wann ist damit zu rechnen, dass jeder volljährige Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG von der Stadt Chemnitz eine eigene Bezahlkarte erhalten hat?
Das AsylbLG wurde durch Art. 15 des „Gesetz zur Anpassung von Datenübermittlungsvorschriften im Ausländer- und Sozialrecht (DÜV-AnpassG)“ vom 08. Mai 2024 (Bundesgesetzblatt 2024 I Nr. 152) geändert und die Bezahlkarte gleichrangig neben den bereits bestehenden Regelungen zu Geld-, Sachleistungen, Wertgutscheinen oder sonstigen unbaren Abrechnungen als mögliches Mittel der Leistungsgewährung eingeführt. Ein Vorrang der Leistungsform „Bezahlkarte“ gegenüberden anderen aufgeführten Leistungsformen, wie z. B. der Geldleistung, wurde nicht aufgenommen.
Diese mangelnde Festlegung einer vorrangigen Leistungsform im AsylbLG erfordert eine Ermessensentscheidung der Behörde, mithin eine Abwägung aller Umstände des Einzelfalles zur Festlegung der Form der Erbringung von Asylbewerberleistungen (Ziff. 4 Schreiben SMI).
Die Stadtverwaltung Chemnitz setzt die Regelungen bis auf Weiteres wie folgt um:
a) Einführung der Bezahlkarte für alle:
✅ Neuzuweisungen der Landesdirektion Sachsen mit vorhandener Bezahlkarte
✅ Leistungsempfänger, welche monatlich eine Kassenkarte erhalten (sog. Barzahler)
b) Keine Bezahlkarte erhalten bis auf Weiteres Leistungsberechtigte, die u. a.:
❌ den monatlichen Leistungsanspruch per Überweisung auf ein Girokonto erhalten
❌ nur ergänzende Leistungen erhalten, weil sie ihren Lebensunterhalt überwiegend (mehr als 50 %) und regelmäßig (länger als drei Monate) aus eigenem Einkommen aus einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis beziehen („Aufstocker“), BAFöG erhalten
❌ aufgrund von Beeinträchtigungen (z. B. Blindheit) die Bezahlkarte nicht nutzen können
❌ über kein notwendiges Legitimationsdokument für die Ausstellung einer Bezahlkarte verfügen
❌ sich in einer Justizvollzugsanstalt (JVA) aufhalten
❌ über einen gerichtlich bestellten Betreuer verfügen, der die Vermögenssorge innehat
❌ Personen in Pflegeheimen
❌ Personen, für die nach Legitimationsprüfung keine Bezahlkarte ausgestellt werden darf
❌ die Kartennutzungsvereinbarung nicht unterschreiben
❌ minderjährige Leistungsberechtigte
Freundliche Grüße
Dagmar Ruscheinsky
Bürgermeisterin

 

——————————-

Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender