Ihre Ratsanfrage RA-437/2020 – Befangenheit von Herrn Stadtrat Schinkitz in Bezug auf B-188/2020
Ist durch die erhebliche institutionelle Förderung der Stadt Chemnitz an den Stadtsportbund nicht ganz offensichtlich gegeben, dass eine Befangenheit nach § 20 SächsGemO vorliegt (Tätigwerden in anderer Eigenschaft, bzw. Absatz 1 Nr. 4 und/oder Nr.5)?
