Allgemeinverfügung ab 02.12. nicht zulässig?
Am 30.11.2020 meldete die Stadt Chemnitz „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“. Begründet wird dies mit: „Der Inzidenzwert für die Stadt Chemnitz liegt seit dem 21.11.2020 gemäß der Erfassung des Gesundheitsamtes Chemnitz und der Werte des Robert-Koch-Institutes andauernd über 200.“ Nun schauen wir uns die Zahlen seit dem 21.11.2020 mal etwas genauer an: 01.12.2020: […]