Ihre Anfrage RA-089/2025 – Sperrung Straße Zöllnerplatz zwischen Müller- und Lohrstraße

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Bis wann wird die Sperrung aufrecht erhalten?
    Die Sperrung muss solange aufrechterhalten werden, bis die von dem Gebäude ausgehende Gefahr beseitigt ist. Das Gebäude wurde bereits an einen neuen Eigentümer verkauft, welcher das Denkmal sobald wie möglich sanieren will. Dafür wurde ihm auch bereits eine Baugenehmigung einschließlich denkmalschutzrechtlicher Zustimmung erteilt. Die Realisierung scheitert derzeit jedoch noch am Vollzug des Eigentumsübergangs. Nach derzeitigem Kenntnisstand zu diesen privatrechtlichen Belangen ist ein Beginn der Baumaßnahme im August realistisch.
     
  2. Welche Kosten trägt der Eigentümer des verantwortlichen Hauses?
    Die von der Stadt verauslagten Kosten für die Absperrung wurden bzw. werden den bisherigen Eigentümern mittels Leistungsbescheiden auferlegt.
     
  3. Welche Möglichkeit hat die Stadt die Gefahrenlage zu entfernen und die Straße wieder freizugeben?
    Für die Stadt bestehen derzeit auch aufgrund der Haushaltslage keine Möglichkeiten, die Gefahr auf andere Weise zu beseitigen.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister