Nichteinberufung von Sitzungen – schließt die Verwaltung die Stadträte aus?
Wenn jetzt von seitens der Verwaltung ohne Anhörung des Stadtrates zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen kommt, liegt ein klarer Verstoß vor und die Verwaltung schließt damit die gewählten Stadträte von der Ausübung ihres Mandates aus.