Ihre Anfrage RA-233/2025 – Mehrkosten Gremien durch Erweiterung

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage

  1. Wie hoch wären die Mehrkosten bei einer Erhöhung der Mitglieder in den Gremien auf 15 Stadträte?
  2. Wie hoch wären die Mehrkosten bei einer Erhöhung der Mitglieder in den Gremien auf 16 Stadträte?

teile ich Ihnen Folgendes mit:

Eine Erhöhung der Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen des Stadtrates auf 15 würde ca. 5.000 € mehr Sitzungsgeld bedeuten. Bei 16 Ausschussmitgliedern wären entsprechend ca. 7.500 € einzuplanen.

Freundliche Grüße
Sven Schulze

——————————-

Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender

Ihre Anfrage RA-185/2025 – Telefonische Erreichbarkeit Friedhofs- und Bestattungsbetrieb

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

Viele Bürger beklagen die telefonische Erreichbarkeit des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes der Stadt Chemnitz.
Seit einer Woche sollen dort nur Besetztzeichen zu hören sein.
Auf der Internetseite findet man dann unter „AKTUELLES“ ohne Zeitstempel einen Hinweis “ Aufgrund einer technischen Störung ist die Friedhofsverwaltung zur Zeit telefonisch nicht erreichbar.“

  1. Ist die Telefonanlage defekt und wenn ja seit wann?

    Die Telefonanlage des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes war nicht defekt. Vielmehr lag eine Störung beim Netzbetreiber vor. Gemäß Angaben des Netzbetreibers war diese Störung auf ein gestohlenes Kupferkabel zurückzuführen.
    Die Leitung war vom 22.7. bis 01.08.2025 gestört.

  2. Wie hoch werden die Kosten der Reparatur sein?

    Für den Friedhofs- und Bestattungsbetrieb entstanden keine Reparaturkosten.

  3. Warum kann keine telefonische Erreichbarkeit mit einem Mobiltelefon hergestellt werden?

    Der Friedhofs- und Bestattungsbetrieb muss unter einem erheblichen Termindruck für die Bestattungsunternehmen erreichbar sein. Diese Erreichbarkeit wurde von Anfang an mit einer Notmobilfunknummer sichergestellt, die den Bestattern explizit mitgeteilt wurde.
    Alle anderen Benutzergruppen wurden über einen Homepagevermerk gebeten, per E-Mail Kontaktaufzunehmen. Sofern eine Klärung nicht per E-Mail möglich war, haben die Mitarbeitenden der Friedhofsverwaltung im Nachgang mit zusätzlichen Mobilfunkgeräten Kontakt zum Nutzer aufgenommen.

  4. Wie hoch sind die Ausfälle durch die fehlende Erreichbarkeit?

    Für die Mitarbeitenden des Friedhofs- und Bestattungsbetriebes entstand ein erhöhter Nachbearbeitungsaufwand, der sich monetär nicht quantifizieren lässt. Entgangene Umsätze sind nicht anzunehmen, da der telefonische Kontakt zu den Bestattungsunternehmen aufrecht gehaltenwurde (siehe Frage 2.).

 

Freundliche Grüße

Knut Kunze
Bürgermeister

——————————-

Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender

Ihre Anfrage RA-090/2025 – Straßenzustand Rabenstein zwischen Oberfrohnaer Straße und Harthweg

Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. In welche Zustandsklassen sind die betreffenden Straßen eingeteilt (bitte Nennung nach Straße und Zustand)? Nachfolgend finden Sie die Zustandsklassen der betreffenden Straßenabschnitte.
    Straße Abschnitt Zustand
    Mozartweg ab Wilhelm-Wolff-Straße – sehr gut
    Louis-Wilsdorf-Straße zwischen Wilhelm-Wolff-Straße und Trützschlerstraße – sehr gut/gut
    Trützschlerstraße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – gut
    Harthweg zwischen Trützschlerstraße und Weydemeyerstraße – gut
    Gehweg zwischen Mozartweg und Oberfrohnaer Straße – gut/befriedigend
    Weydemeyerstraße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – befriedigend
    Schmuckplatz zwischen Weydemeyerstraße und Wilhelm-Wolff-Straße  – befriedigend/ungenügend
    Wilhelm-Wolff-Straße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – befriedigend/ungenügend

  2. Ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, im genannten Bereich Straßen zu erneuern?
    Kurz- und mittelfristig ist keine flächendeckende Erneuerung vorgesehen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden Schäden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotenzials partiell instandgesetzt. Dies geschieht im Zuge der laufenden Winterschadensbeseitigung und sollte bis Juni 2025 abgeschlossen sein.

  3. Wenn ja, welche?
    siehe Antwort zur 2. Frage

  4. Für welchen Zeitraum ist das jeweils angedacht?
    siehe Antwort zur 2. Frage

  5. Wenn nein, warum nicht?
    Die derzeitige Haushaltsituation lässt keine flächendeckende Erneuerung zu.

Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister

——————————-

Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender

 

 

Ihre Anfrage RA-089/2025 – Sperrung Straße Zöllnerplatz zwischen Müller- und Lohrstraße

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Bis wann wird die Sperrung aufrecht erhalten?
    Die Sperrung muss solange aufrechterhalten werden, bis die von dem Gebäude ausgehende Gefahr beseitigt ist. Das Gebäude wurde bereits an einen neuen Eigentümer verkauft, welcher das Denkmal sobald wie möglich sanieren will. Dafür wurde ihm auch bereits eine Baugenehmigung einschließlich denkmalschutzrechtlicher Zustimmung erteilt. Die Realisierung scheitert derzeit jedoch noch am Vollzug des Eigentumsübergangs. Nach derzeitigem Kenntnisstand zu diesen privatrechtlichen Belangen ist ein Beginn der Baumaßnahme im August realistisch.
     
  2. Welche Kosten trägt der Eigentümer des verantwortlichen Hauses?
    Die von der Stadt verauslagten Kosten für die Absperrung wurden bzw. werden den bisherigen Eigentümern mittels Leistungsbescheiden auferlegt.
     
  3. Welche Möglichkeit hat die Stadt die Gefahrenlage zu entfernen und die Straße wieder freizugeben?
    Für die Stadt bestehen derzeit auch aufgrund der Haushaltslage keine Möglichkeiten, die Gefahr auf andere Weise zu beseitigen.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

 

Ihre Anfrage RA-082/2025 – Vermüllung Am Bahnsteig 4 Chemnitz-Grüna

Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Ist der Stadtverwaltung der Zustand bekannt?

2. Gab es vom Ortschaftsrat Grüna schon Meldungen dazu und wann sind diese eingegangen?

Im Januar 2024 erhielt das Umweltamt über eine Bürgereingabe Kenntnis vom Zustand des Objektes und nahm es in Augenschein.

3. Wurde der Eigentümer zur Behebung aufgefordert?

Es wurde ein entsprechendes Verwaltungsverfahren gegen die Eigentümerin zur Beräumung des Objektes begonnen. Dieses brachte aber nicht den gewünschten Erfolg, da sich die Eigentümerin in Insolvenz befand. Im Juni 2024 erhielt das Umweltamt davon Kenntnis, dass sich das Objekt in der Zwangsversteigerung befindet. Damit gibt es aktuell keinen zu verpflichtenden Zustandsstörer, ein Handlungsstörer ist ohnehin nicht ermittelbar.

4. Welche Maßnahmen haben das Ordnungsamt und/oder das Umweltamt unternommen?

Da vom Objekt keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, es unbewohnt und einzelstehend ist, wurde eine Beräumung über Ersatzvornahme und Kostenübernahme durch das Umweltamt der Stadt Chemnitz verworfen, auch wenn der optische Zustand desolat ist. Eine erneute Recherche ergab, dass der nächste Termin für eine Zwangsversteigerung der 23.04.2025 ist.

Abhängig vom Ergebnis ist über die weitere Vorgehensweise neu zu entscheiden. Eine Beräumung durch den ASR wäre denkbar, aber die Finanzierung weder durch den ASR noch A 36 gegeben.

Freundliche Grüße

Knut Kunze
Bürgermeister

Ihre Anfrage RA-077/2025 – Kosmos 2026

Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Mich würde mal interessieren, wie viel Geld jetzt noch fürs Kosmos 2026 im Topf ist?

In der Haushaltsplanung 2025/2026 sind keine unmittelbaren Einstellungen von Mittel der Stadt Chemnitz für das KOSMOS-Festival enthalten, da die Stadt Chemnitz nicht selbst als Veranstalter des KOSMOS auftritt. Für das Jahr 2025 zeigt sich die Kulturhauptstadt gGmbH als Veranstalter für die Durchführung verantwortlich.

Im Jahr 2026 betrug der im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagene Zuschuss an die CTM in Liquidation 1.800 T€. Hiervon war geplant Mittel i. H. v. 500 T€ für das KOSMOS-Festival zu nutzen. Im Zuge der Änderungsanträge zum Haushaltsplan für 2026 wurden vom ursprünglich geplanten Zuschuss an die CTM in Liquidation Mittel i. H. von 183,5 T€ durch Fraktionsanträge umverteilt. Aufgrund der geschmälerten Mittel i. V. m. der ohnehin defizitären Haushaltslage ist die Durchführung des KOSMOS-Festivals aktuell als nicht gesichert anzusehen. Mit einer Reduktion der finanziellen Mittel, wäre dann eine Durchführung unter veränderten Rahmenbedingungen zu prüfen. In seiner ursprünglichen Form ist eine Umsetzung allerdings dann nicht mehr möglich.

Freundliche Grüße
Sven Schulze

Loader Wird geladen …
EAD-Logo Es dauert zu lange?

Neu laden Dokument neu laden
| Öffnen In neuem Tab öffnen