Ihre Anfrage RA-090/2025 – Straßenzustand Rabenstein zwischen Oberfrohnaer Straße und Harthweg

Zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. In welche Zustandsklassen sind die betreffenden Straßen eingeteilt (bitte Nennung nach Straße und Zustand)? Nachfolgend finden Sie die Zustandsklassen der betreffenden Straßenabschnitte.
    Straße Abschnitt Zustand
    Mozartweg ab Wilhelm-Wolff-Straße – sehr gut
    Louis-Wilsdorf-Straße zwischen Wilhelm-Wolff-Straße und Trützschlerstraße – sehr gut/gut
    Trützschlerstraße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – gut
    Harthweg zwischen Trützschlerstraße und Weydemeyerstraße – gut
    Gehweg zwischen Mozartweg und Oberfrohnaer Straße – gut/befriedigend
    Weydemeyerstraße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – befriedigend
    Schmuckplatz zwischen Weydemeyerstraße und Wilhelm-Wolff-Straße  – befriedigend/ungenügend
    Wilhelm-Wolff-Straße zwischen Harthweg und Oberfrohnaer Straße – befriedigend/ungenügend

  2. Ist es seitens der Verwaltung vorgesehen, im genannten Bereich Straßen zu erneuern?
    Kurz- und mittelfristig ist keine flächendeckende Erneuerung vorgesehen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden Schäden in Abhängigkeit ihres Gefahrenpotenzials partiell instandgesetzt. Dies geschieht im Zuge der laufenden Winterschadensbeseitigung und sollte bis Juni 2025 abgeschlossen sein.

  3. Wenn ja, welche?
    siehe Antwort zur 2. Frage

  4. Für welchen Zeitraum ist das jeweils angedacht?
    siehe Antwort zur 2. Frage

  5. Wenn nein, warum nicht?
    Die derzeitige Haushaltsituation lässt keine flächendeckende Erneuerung zu.

Freundliche Grüße
Michael Stötzer
Bürgermeister

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Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender

 

 

Ihre Anfrage RA-089/2025 – Sperrung Straße Zöllnerplatz zwischen Müller- und Lohrstraße

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

  1. Bis wann wird die Sperrung aufrecht erhalten?
    Die Sperrung muss solange aufrechterhalten werden, bis die von dem Gebäude ausgehende Gefahr beseitigt ist. Das Gebäude wurde bereits an einen neuen Eigentümer verkauft, welcher das Denkmal sobald wie möglich sanieren will. Dafür wurde ihm auch bereits eine Baugenehmigung einschließlich denkmalschutzrechtlicher Zustimmung erteilt. Die Realisierung scheitert derzeit jedoch noch am Vollzug des Eigentumsübergangs. Nach derzeitigem Kenntnisstand zu diesen privatrechtlichen Belangen ist ein Beginn der Baumaßnahme im August realistisch.
     
  2. Welche Kosten trägt der Eigentümer des verantwortlichen Hauses?
    Die von der Stadt verauslagten Kosten für die Absperrung wurden bzw. werden den bisherigen Eigentümern mittels Leistungsbescheiden auferlegt.
     
  3. Welche Möglichkeit hat die Stadt die Gefahrenlage zu entfernen und die Straße wieder freizugeben?
    Für die Stadt bestehen derzeit auch aufgrund der Haushaltslage keine Möglichkeiten, die Gefahr auf andere Weise zu beseitigen.

Freundliche Grüße

Michael Stötzer
Bürgermeister

 

Ihre Anfrage RA-082/2025 – Vermüllung Am Bahnsteig 4 Chemnitz-Grüna

Sehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:

1. Ist der Stadtverwaltung der Zustand bekannt?

2. Gab es vom Ortschaftsrat Grüna schon Meldungen dazu und wann sind diese eingegangen?

Im Januar 2024 erhielt das Umweltamt über eine Bürgereingabe Kenntnis vom Zustand des Objektes und nahm es in Augenschein.

3. Wurde der Eigentümer zur Behebung aufgefordert?

Es wurde ein entsprechendes Verwaltungsverfahren gegen die Eigentümerin zur Beräumung des Objektes begonnen. Dieses brachte aber nicht den gewünschten Erfolg, da sich die Eigentümerin in Insolvenz befand. Im Juni 2024 erhielt das Umweltamt davon Kenntnis, dass sich das Objekt in der Zwangsversteigerung befindet. Damit gibt es aktuell keinen zu verpflichtenden Zustandsstörer, ein Handlungsstörer ist ohnehin nicht ermittelbar.

4. Welche Maßnahmen haben das Ordnungsamt und/oder das Umweltamt unternommen?

Da vom Objekt keine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht, es unbewohnt und einzelstehend ist, wurde eine Beräumung über Ersatzvornahme und Kostenübernahme durch das Umweltamt der Stadt Chemnitz verworfen, auch wenn der optische Zustand desolat ist. Eine erneute Recherche ergab, dass der nächste Termin für eine Zwangsversteigerung der 23.04.2025 ist.

Abhängig vom Ergebnis ist über die weitere Vorgehensweise neu zu entscheiden. Eine Beräumung durch den ASR wäre denkbar, aber die Finanzierung weder durch den ASR noch A 36 gegeben.

Freundliche Grüße

Knut Kunze
Bürgermeister

Ihre Anfrage RA-077/2025 – Kosmos 2026

Sehr geehrter Herr Stadtrat Köhler,

zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit:

Mich würde mal interessieren, wie viel Geld jetzt noch fürs Kosmos 2026 im Topf ist?

In der Haushaltsplanung 2025/2026 sind keine unmittelbaren Einstellungen von Mittel der Stadt Chemnitz für das KOSMOS-Festival enthalten, da die Stadt Chemnitz nicht selbst als Veranstalter des KOSMOS auftritt. Für das Jahr 2025 zeigt sich die Kulturhauptstadt gGmbH als Veranstalter für die Durchführung verantwortlich.

Im Jahr 2026 betrug der im Haushaltsplanentwurf vorgeschlagene Zuschuss an die CTM in Liquidation 1.800 T€. Hiervon war geplant Mittel i. H. v. 500 T€ für das KOSMOS-Festival zu nutzen. Im Zuge der Änderungsanträge zum Haushaltsplan für 2026 wurden vom ursprünglich geplanten Zuschuss an die CTM in Liquidation Mittel i. H. von 183,5 T€ durch Fraktionsanträge umverteilt. Aufgrund der geschmälerten Mittel i. V. m. der ohnehin defizitären Haushaltslage ist die Durchführung des KOSMOS-Festivals aktuell als nicht gesichert anzusehen. Mit einer Reduktion der finanziellen Mittel, wäre dann eine Durchführung unter veränderten Rahmenbedingungen zu prüfen. In seiner ursprünglichen Form ist eine Umsetzung allerdings dann nicht mehr möglich.

Freundliche Grüße
Sven Schulze

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IA-005/2024 – Unterrichtsausfall und Ersatzangebote an Chemnitzer Schulen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Rolf Weigand wurde bekannt, dass an der
Chemnitzer Alexander-von-Humboldt-Oberschule ausgefallene Unterrichtsstunden durch
Informationsstunden mit verschiedenen sozialen Projekten im Rahmen des „SouL“-Programms
ersetzt wurden.

Ihre Ratsanfrage RA-437/2020 – Befangenheit von Herrn Stadtrat Schinkitz in Bezug auf B-188/2020

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Ratsanfrage

„Ist durch die erhebliche institutionelle Förderung der Stadt Chemnitz an den Stadtsportbund nicht ganz offensichtlich gegeben, dass eine Befangenheit nach § 20 SächsGemO vorliegt (Tätigwerden in anderer Eigenschaft, bzw. Absatz 1 Nr. 4 und/oder Nr.5)?“

möchte ich darauf hinweisen, dass der Sachverhalt einer eventuellen Befangenheit im Vorfeld der Sitzung des Schul- und Sportausschusses geprüft wurde. Mit der Beschlussvorlage „Sportförder-richtlinie der Stadt Chemnitz“ ist unseres Erachtens kein unmittelbarer Vor- und Nachteil für Herrn Schinkitz bzw. den Stadtsportbund Chemnitz (SSBC) nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 SächsGemO verbunden, da hier lediglich eine Grundsatzentscheidung über das Verfahren der Ausreichung von Fördermitteln vorliegt, mit diesem Beschluss wird noch keine Entscheidung über auszureichende Gelder getroffen. Dem entsprechend wurde auch gegenüber der Landesdirektion Sachsen zu einer Beschwerde der Ratsfraktion PRO CHEMNITZ wegen möglicher Befangenheit Stellung genommen.

Die Landesdirektion Sachsen kommt in der Bewertung der Gesamtschau zu einem anderen Ergebnis. Aufgrund der exponierten Stellung des SSBC, dessen Präsident Herr Stadtrat Schinkitz ist, wird hier der Befangenheitstatbestand gesehen.

Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage B-188/2020 erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des nächsten Schul- und Sportausschusses gesetzt werden.

Freundliche Grüße

Sven Schulze



  • Ich wünsche schöne Ferien
    Ich wünsche allen Schülern schöne Sommerferien. Ein erfolgreiches Schuljahr ist beendet und jetzt heißt es Kraft tanken für das nächste Schuljahr, die Ausbildung oder das Studium. Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender Nico Köhler
  • Fire Cup Chemnitz & Fahrzeugübergabe an die Feuerwehr aus Bélapátfalva
    Am gestrigen Samstag kam man nicht nur durch die Sonne ins Schwitzen, denn im Gellertstadion der Fire Cup Chemnitz 2025. Dabei traten die Jugendfeuerwehr-Teams aus Sachsen, Baden-Württemberg und Tschechien zu einem spannenden Wettkampf an. Nach der Siegerehrung übergaben Thomas Lange (langjähriger Wehrleiter der Freiwilligen Feuerwehr Rabenstein) und Knut Kunze (Chemnitzer Bürgermeister) das ausgediente Fahrzeug der… Fire Cup Chemnitz & Fahrzeugübergabe an die Feuerwehr aus Bélapátfalva weiterlesen
  • AfD Stammtisch am 27. Juni 2025
    Ich lade Euch zusammen mit meinem stellv. Vorsitzenden Ulrich Oehme herzlich zum AfD Stammtisch ein. Datum: 27. Juni 2025 Ort: ehem. Cafe-Restaurant Wartburg, Schulstraße 10, 09125 Chemnitz Zeit: ab 18.30 Uhr Euer Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender Nico Köhler