Wie lange halten Wirtschaft und Eltern noch durch?
Wie aus dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am heutigen 5. Januar 2021 und der Erklärung von Ministerpräsident Kretschmer hervorgeht, sollen die aktuellen Einschränkungen bis Ende Januar gelten und es kommen sogar noch Verschärfungen dazu.
Wie aus einem Beitrag (https://www.welt.de/wirtschaft/article223710778/Neuer-Lockdown-Dem-Einzelhandel-gehen-die-Ruecklagen-aus.html) hervorgeht, stehen 50.000 Geschäfte vor dem Aus und sind mehr als 250.000 Arbeitsplätze bedroht.
Doch es ist nicht nur im Handel so. Ebenso betrifft es die Gastronomie, Fitnessstudios, Friseure, Tattoo- und Nagelstudios usw.. Nimmt man hier leichtsinnig die Schließungen und damit die Arbeitslosigkeit der Mitarbeiter in Kauf?
HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genthbringt es auf den Punkt: „Wenn die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten gemeinsam mit der Kanzlerin eine weitere Schließung unserer Geschäfte beschließen, müssen sie auch für die notwendige Unterstützung sorgen“
Gerade kleine Geschäfte haben bis jetzt maximal 25% der Novemberhilfe erhalten! Rücklagen sind aufgebraucht. Laut dem Beschluss der Videoschaltkonferenz soll die vollständige
Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder spätestens ab dem 10. Januar 2021 erfolgen. Spätestens ab?
Auf Twitter hatte ich vorgestern eine Umfrage zum Hashtag #wirmachenauf (Unternehmer/Ladner wollen Ihre Geschäfte wieder öffnen um nicht in die Insolvenz zu gehen und damit ihre Mitarbeiter in die Arbeitslosigkeit zu schicken.) online gestellt.
Es gab wenige konstruktive Antworten. Nein! Es hat sogar die gesellschaftlichen Abgründe hervorgebracht. Einige Mitbürger mussten unbedingt Ihre niederen Fachausdrücke (z.B. Herr Köhler, was sagen Sie zu den Vorwürfen, dass sie sich mehrmals wöchentlich an der Poliermaschine einer EIGENTLICH GESCHLOSSENEN Bowlinghalle die Glatze blitzeblank polieren lassen? – …angeblich souveränen AfD Politclown…) bedienen und andere ihre gewohnten Schubladendenkmuster in Worte fassen.
Kommen wir nun zu den Eltern, welche ja in diesen Zeiten einer großen Doppelbelastung ausgesetzt sind. Die Formulierung im Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder: „Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home-Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.“, liest sich ja erstmal vorauschauend. Aber wenn der Betrieb der Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen weiter ausgesetzt ist, stellt sich die Frage, wie man an die Eltern der nicht systemrelevanten Berufe gedacht hat? Kinderbetreuung und/oder Lernen zu Hause während der Arbeit? Und Lernen mit LernSax, welches ständig ausfällt? Und wer bezahlt die Kosten für Druckerpapier und -patronen?
Hinzu kommt ja gleichzeitig noch die Frage nach den Betreuungskosten für Hort und Kindertagesstätten. In der Chemnitzer Satzung findet sich keine Regelung für einen Erlass der Gebühren während einer angeordneten Schließung.
Fazit: Wir machen einfach weiter und lassen die Eltern allein.
Einen positiven Aspekt kann man dem Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder entnehmen: „
Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet.
Klingt doch erstmal gut, aber den letzten Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. „in Regionen mit erhöhter Inzidenz“ Wir schreiten also erst dann ein, wenn das „Kind in den Brunnen gefallen ist“?
Wir reden hier von DER Risikogruppe. Hier muss wirklich Vorsorge betrieben werden und deshalb darf man nicht erst auf erhöhte Inzidenzen warten, sondern muss grundsätzlich eine Vorsorge betreiben.