Nichteinberufung von Sitzungen – schließt die Verwaltung die Stadträte aus?
Von Seiten der Verwaltung kommt es immer mehr zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen in diesem Monat.
Nun können die Gründe vielfältig sein, doch die Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen obliegt nicht der Verwaltung allein, sondern könnte nur durch die Stadträte selbst sein.
§ 36 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung sagt klar: „Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen.“
§ 9 – Einberufung des Stadtrates – der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz regelt unter Absatz 1: „Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen und über die Zeit der regelmäßigen Sitzungen seiner Ausschüsse.“
Auch Absatz 3 des § 36 der Sächsischen Gemeindeordnung definiert die Vorgehensweise und Befugnisse: „Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder in elektronischer Form mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“
Der Stadtrat hat am 14. Oktober 2020 in seiner Sitzung den Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2021 einstimmig bestätigt.
Wenn es jetzt von seitens der Verwaltung ohne Anhörung des Stadtrates zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen kommt, liegt ein klarer Verstoß vor und die Verwaltung schließt damit die gewählten Stadträte von der Ausübung ihres Mandates aus.

Falls die Verwaltung sich vorsorgliche Coronamaßnahmen bezieht, ist das Absagen/Nichteinberufungen nicht die Vorgabe der Sächsischen Gemeindeordnung. Diese regelt unter § 36a – Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Absatz 1 folgendes: Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, können Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die Durchführung einer Sitzung im Sinne von Satz 1 bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern die in der Gemeinde eingetretene epidemische Lage so beschaffen ist, dass eine Gemeinderatssitzung bei räumlicher Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder ohne Ansteckungsrisiko nicht durchgeführt werden kann und hinreichend erfolgversprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht möglich oder mit einem unvertretbaren Aufwand für die Gemeinde verbunden wären. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat über das entsprechende Anliegen der Gemeinde unverzüglich zu entscheiden.
Fazit: Ohne die Einbeziehung des Stadtrates gibt es keine Befugnis für das Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen. Durch diese Vorgehensweise werden die gewählten Stadträte in der Ausübung ihres Mandates gehemmt. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Demokratie und kann in der Bevölkerung zu einer Politikverdrossenheit führen.
Neueste Beiträge:
- Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des BundesDie Entscheidung des Bundeshaushaltsausschusses im Rahmen des Programms „Sanierung kommunaler Sportstätten (SKS)“ ist ein weiteres Beispiel dafür, wie massiv der Bedarf in den Kommunen und wie unzureichend die tatsächliche Förderung ausfällt. Von 333 Millionen Euro Fördermitteln wurden bundesweit 3.684 Interessenbekundungen eingereicht – mit einem beantragten Gesamtvolumen von über 7,5 Milliarden Euro. Das entspricht einer Überzeichnung… Kein Geld für Chemnitz aus der „Sportmilliarde“ des Bundes weiterlesen
- Deutsche Wirtschaft auf Talfahrt: Jedes 3. Unternehmen streicht Arbeitsplätze!Die Lage der deutschen Wirtschaft ist alarmierend – und sie verschlechtert sich weiter. Laut aktueller IW-Konjunkturumfrage steckt unser Land in der längsten wirtschaftlichen Krise seit über 20 Jahren. 43 % der Unternehmen berichten von schlechteren Geschäften als noch im Vorjahr. Fast jedes dritte Unternehmen plant noch 2026 Stellenabbau, in der Industrie sind es sogar 37… Deutsche Wirtschaft auf Talfahrt: Jedes 3. Unternehmen streicht Arbeitsplätze! weiterlesen
- Kriminalstatistik 2025: Sicherheitslage in Chemnitz ernst nehmen – Konsequenzen jetzt ziehenAnlässlich der Veröffentlichung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) 2025 durch die Polizeidirektion Chemnitz äußert sich Nico Köhler, Kreisvorsitzender der AfD Chemnitz und Fraktionsvorsitzender im Stadtrat, mit deutlicher Kritik und klaren Forderungen. Bereits im Vorfeld wirft für mich eine Unstimmigkeit Fragen auf: Während die PKS mit einer Einwohnerzahl von 245.618 Personen (Stand: 31.12.2024 – Plattform Statista) arbeitet,… Kriminalstatistik 2025: Sicherheitslage in Chemnitz ernst nehmen – Konsequenzen jetzt ziehen weiterlesen
- Drastische Zunahme von Gewalt im Regionalverkehr – konsequente Sicherheitsmaßnahmen gefordertEine aktuelle Anfrage der AfD-Landtagsfraktion in Brandenburg zeigt alarmierende Entwicklungen bei der Sicherheit in Regionalzügen. Insbesondere bei der DB Regio Nordost haben Gewaltvorfälle gegen Mitarbeiter stark zugenommen. Während Körperverletzungen früher im niedrigen Bereich lagen, stiegen sie 2022 auf 102 Fälle. Noch drastischer ist die Entwicklung bei Beleidigungen und Bedrohungen: Diese stiegen von 32 Vorfällen pro… Drastische Zunahme von Gewalt im Regionalverkehr – konsequente Sicherheitsmaßnahmen gefordert weiterlesen
- Ihre Anfrage RA-046/2026 – Kirchenaustritte online nicht möglichSehr geehrter Herr Köhler, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag… Ihre Anfrage RA-046/2026 – Kirchenaustritte online nicht möglich weiterlesen
- Ihre Anfrage RA-035/2026 – Bezahlkarte für AsylbewerberleistungenSehr geehrter Herr Stadtrat Köhler, zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit: 1. Sind die in dem Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Inneren vom 6. Dezember 2024 genannten Reglungen noch verbindlich für die Stadt Chemnitz oder hat es zwischenzeitlich rechtliche Änderungen gegeben? Das Sächsische Staatsministerium des Innern evaluiert aktuell die… Ihre Anfrage RA-035/2026 – Bezahlkarte für Asylbewerberleistungen weiterlesen
















