Wünsche & Aufgaben für das Jahr 2021

Ich wünsche Ihnen ein liebevolles, gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2021.

Auch im neuen Jahr werde ich mich weiter intensiv für unsere Stadt Chemnitz einsetzen.

So konnte ich im vergangenen Jahr mit Ratsanfragen und deren Veröffentlichung wichtige Bürgeranliegen anschieben.

Allerdings verhinderte die notorische Abwehrhaltung der Altparteien oftmals gute, zielgerichtete Lösungen für unsere Stadt, denn AfD-Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.

Wichtig ist mir für das Jahr 2021, dass das Mitspracherecht der Ortschaften gestärkt wird, gerade im Bezug auf die Regelungen der Straßenreinigung und deren Gebühren. Im Bereich Jugendhilfe muss der Fokus stärker auf die Prävention gelegt werden, damit wir als Steuerzahler dann nicht im Nachgang teuer dafür bezahlen.

Auch muss in diesem Bereich dringend auf eine politisch unabhängige Trägerleistung hingearbeitet werden. Einseitige politische Ziele sind nicht zielführend in diesem Bereich.


Sind die Berichte zum Krematorium Panikmache?

Wenn man die Berichte in den Chemnitzer Zeitungen zur Situation am Krematorium Chemnitz heute verfolgt, hat man den Eindruck, dass das Krematorium durch Coronaverstorbene am Limit ist.

So steht im Beitrag von Michael Müller in der Freien Presse: „Wegen der seit Ausbruch der zweiten Corona-Welle stark angestiegenen Anzahl von Todesfällen kommt die Einrichtung trotz personeller Aufstockung mit ihrer Arbeit nicht mehr nach.“

Im Beitrag von Stefan Graf auf Tag24 liest man: „Wohin nur mit den vielen Corona-Toten? Die Aufbewahrung der Verstorbenen in Chemnitz bringt Klinikum und Krematorium an ihre Grenzen.“

Aus meiner Sicht eine sehr einseitige Betrachtungsweise, welche in der Chemnitzer Bevölkerung zu Angst führt. Dabei wäre es doch ein leichtes für die Herren Redakteure, wenn man sich alle Seiten genau anschaut.

Zum Einen stellt sich doch die Frage, wieviele Einäscherungen jetzt in Chemnitz stattfinden, welche sonst aus Kostenspargründen im Nachbarland Tschechien stattgefunden haben? Also nicht nur die aus Chemnitz, sondern auch aus dem Umland (Erzgebirge usw.).

Desweiteren stellt sich doch die Frage, wie die Herren Redakteure Ihre „Coronaeinäscherungstheorie“ begründen möchten?

Schaut man sich die offiziellen Todesfälle auf den Seiten der Stadt Chemnitz an, so liest man mit Stand 01. Dezember 2020 0:00 Uhr von 57 Todesfällen und mit Stand 30.12.2020 00:00 Uhr von 181 Todesfällen. Das wären in diesem Monat 124 Todesfälle.

Wie berichtet wird, wäre der „Normalfall“ 440 Einäscherungen pro Monat. Hier stellt sich natürlich noch die Frage, ob es ein Jahresmittel ist, oder hierbei die Vergleichswerte der letzten Jahre herangezogen wurden.

Solange diese Betrachtungsweisen bei den Redakteuren keine Beachtung finden, kann ich diese Berichte nur als Panikmache bezeichnen!

Und eins ist gesagt: Panikmache ist der völlig falsche Ansatz, denn daraus resultiert Angst.

Allgemeinverfügung ab 02.12. nicht zulässig?

Am 30.11.2020 meldete die Stadt Chemnitz „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“.

Begründet wird dies mit: „Der Inzidenzwert für die Stadt Chemnitz liegt seit dem 21.11.2020 gemäß der Erfassung des Gesundheitsamtes Chemnitz und der Werte des Robert-Koch-Institutes andauernd über 200.“

Nun schauen wir uns die Zahlen seit dem 21.11.2020 mal etwas genauer an:

01.12.2020: 229,36
30.11.2020: 235,04
29.11.2020: 187,55
28.11.2020: 211,90
27.11.2020: 199,72
26.11.2020: 184,70
25.11.2020: 206,63
24.11.2020: 213,93
23.11.2020: 196,48
22.11.2020: 172,52
21.11.2020: 189,17

§ 8 Abs. 4 der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung schreibt dazu: „Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt sind durch die zuständigen kommunalen Behörden anzuordnen…“.

Laut den aktuellen Daten gab es diese andauernde Überschreitung nicht.

Für mich ist sehr wichtig genau hinzuschauen, da gerade in Hinblick auf unsere Kinder Einschränkungen damit möglich sind, welche weiterhin das Lernen behindern und Wissenslücken immer weiter vorantreiben, denn sind die Maßnahmen einmal angeschoben, gibt es wenige Möglichkeiten für ein ordentliches Lernen.

Wird der Inzidenzwert nach Absatz 1 und 2 unterschritten, können die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 aufrechterhalten werden, soweit und solange diese zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich sind.

Was bedeutet es für unsere Kinder und damit auch für die Eltern:

§ 5a Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Schule und Kindertagesbetreuung

(1) 1Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt kann die oberste Landesgesundheitsbehörde im Einvernehmen mit der obersten Schulaufsichtsbehörde für weiterführende allgemeinbildende und berufsbildende Schulen, unter deren Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften und sonstigem Personal mehr als eine Person eine nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 aufweist, anordnen: a) für die gesamte Schule oder einzelne Klassen- oder Jahrgangsstufen des jeweiligen Bildungsgangs die Beschränkung der zeitgleichen Beschulung in den Unterrichtsräumen auf höchstens die Hälfte der Zahl der Schülerinnen und Schüler je Klasse oder Kurs oder b) die vorübergehende Schließung der Schule.

2Für Abschlussklassen und Abschlussjahrgänge können abweichende Regelungen getroffen werden.

(2) 1Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt findet in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, Schulen der Primarstufe und Förderschulen eingeschränkter Regelbetrieb mit festen Gruppen und Bezugspersonen in festgelegten Räumen oder Bereichen statt, zudem ist im Unterricht der Sekundarstufe I ab Klassenstufe 7 abweichend von § 3 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe d) auch von Schülerinnen und Schülern eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. 2Die oberste Schulaufsichtsbehörde gibt Empfehlungen zum eingeschränkten Regelbetrieb. 3Der Zeitpunkt der Beendigung des eingeschränkten Regelbetriebs und der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasenbedeckung nach Satz 1 wird durch die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt gemacht.

(3) Wird der Inzidenzwert nach Absatz 1 und 2 unterschritten, können die Maßnahmen nach Absatz 1 und 2 aufrechterhalten werden, soweit und solange diese zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich sind.

(4) 1Maßgeblich für den Inzidenzwert nach Absatz 1 und 2 sind die veröffentlichten Zahlen des tagesaktuellen Lageberichts des Robert Koch-Instituts. 2Die Überschreitung des Inzidenzwertes wird durch die zuständige kommunale Behörde öffentlich bekannt gemacht.

(5) Quarantäne- und sonstige infektionsschutzrechtliche Maßnahmen der zuständigen kommunalen Behörden bleiben auch von den Regelungen der vorstehenden Absätze unberührt.

Es muss hier eine dringende Prüfung stattfinden, ob die Allgemeinverfügung rechtsgültig ist!


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Quellen: https://chemnitz.de/chemnitz/de/unsere-stadt/ordnung-und-sicherheit/allgemeinverfuegungen/20201130_allgemeinverfuegung_infektionsschutzgesetz.html, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18917, https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/, https://www.proplanta.de/karten/chemnitz,_stadt-covid-19:_f%C3%A4lle_in_7_tagen_pro_100.000_einwohner_je_stadt_bzw._landkreis_01.12.2020-einzelkreiskarte7052020_14511_20201201.html

COVID-19 – Gesundheit vs. Grundrechte

Die Gesundheit ist ein besonders schützenwertes Gut und eines der wichtigen Faktoren jedes Menschen.

Wie Arthur Schopenhauer schon sagte: „Die Gesundheit ist zwar nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.“

Mit den Infektionen durch Covid-19 überraschte uns ein Virus, welches in seinen Auswirkungen völlig unbekannt war. Für uns Bürger auf jeden Fall.

Der Bundesregierung dürfte es nicht unbekannt gewesen sein, wurde doch bereits im Jahr 2012 die Risikoanalyse „Pandemie durch Virus Modi-SARS“ unter fachlicher Federführung des Robert Koch-Instituts und Mitwirkung weiterer Bundesbehörden (u. a. Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, Bundesnetzagentur, Paul-Ehrlich-Institut, Streitkräfteunterstützungskommando der Bundeswehr) durchgeführt.

Diese Risikoanalyse wurde als Bundestagsdrucksache 17/12051 (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/120/1712051.pdf) am 03.01.2013 veröffentlicht.

Die Erkenntnisse im Frühjahr/Sommer sollten einige Erfahrungswerte hervorgebracht haben, welche bei einem Wiederanstieg der Infektionszahlen zu einer strukturierteren Herangehensweise führen sollten.

Ist das wirklich so, oder hat man nichts gelernt?

Allein schon wenn man die Aktualität der Infektionszahlen auf den Plattformen des RKI und die des Landes Sachsen betrachtet, wird man feststellen, dass hier im letzten halben Jahr keine Schnittstelle geschaffen wurde.

Betrachtet man jetzt die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Regierungschefs der Länder vom 28. Oktober 2020, finden sich verordnete Schließungen von Gewerbebetrieben, welche schon immens von dem Lockdown im Frühjahr betroffen waren und um ihre wirtschaftliche Existenz bangen mussten.

Gerade die Gastronomiebranche (Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen), die Veranstaltungsbranche und die kleinen Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege (z.B. Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios) hatten mit dem Lockdown und danach stark zu kämpfen.

Diese Branchen waren es aber auch, welche sich intensiv um ein Hygienekonzept bemüht haben und dies umgesetzt haben. An vielen Stellen war die Umsetzung auch mit Umsatzeinbußen verbunden, weil die nötige Auslastung dadurch nicht gegeben war.

Mit dem jetzt geplanten „Lockdown-light“ sollen genau diese Branchen wieder ihre Türen verschließen. Hat man in Berlin nichts gelernt und bringt diese Unternehmer damit in die Gefahr einer Insolvenz?

Wenn man sich die Zahlen der Orte von Covid-19 Infektionen (https://www.tagesschau.de/faktenfinder/corona-massnahmen-schulen-lockdown-101~magnifier_pos-0.html) anschaut, liegt bei diesen Branchen kein erhöhtes Ansteckungsrisiko vor.

Das Land Sachsen sollte vor der Verabschiedung einer neuen Allgemeinverfügung genau hinschauen, denn die Sicherung der Berufsfreiheit ist ein hohes Gut und durch des Grundgesetz geschützt. Der Staat hat also mit den notwendigen Voraussetzungen dafür zu sorgen, dass diese Berufsfreiheit wahrgenommen werden kann.

Entscheidungen müssen also so getroffen werden, dass die Gesundheit und die Grundrechte der Menschen gesichert werden!


„Gesundheit setzt sich demnach aus physischen, psychischen und sozialen Anteilen zusammen, die sich wechselseitig beeinflussen. Gesundheit ist eng mit individuellen und kollektiven Wertvorstellungen verbunden, die sich in der persönlichen Lebensführung niederschlagen. Sie ist ein Balancezustand, der zu jedem lebensgeschichtlichen Zeitpunkt immer erneut hergestellt werden muß. Sie ist kein passiv erlebter Zustand des Wohlbefindens, wie die rein körperliche Fixierung des Begriffes in der klassischen Medizin nahelegt, sondern ein aktuelles Ergebnis der jeweils aktiv betriebenen Herstellung und Erhaltung der sozialen, psychischen und körperlichen Aktionsfähigkeit eines Menschen. Soziale, ökonomische, ökologische und kulturelle Lebensbedingungen bilden dabei den Rahmen für die Entwicklungsmöglichkeiten von Gesundheit“

Klaus Hurrelmann (deutscher Sozial-, Bildungs- und Gesundheitswissenschaftler)


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Herzlichen Glückwunsch, CHEMNITZ

Am gestrigen Mittwoch hat die Juryvorsitzende Sylvia Amann bekanntgegeben, dass Chemnitz eine der beiden Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2025 ist.

Herzlichen Glückwunsch!

Auch wenn ich an einigen Stellen die Bewerbung kritisch gesehen habe, heißt es jetzt für mich, dass unser Chemnitz im Jahr 2025 ein sehr guter Gastgeber ist.

Ein dickes Lob muss ich dem Projektleiter Ferenc Csák aussprechen, welcher an vielen Stellen kritische Fragen aufgenommen hat und versucht hat dafür Lösungen mit einzubinden.

Die von uns geforderte Bürgerbeteiligung/-befragung wurde leider nicht beachtet und damit bleibt noch einiges offen und muss jetzt unbedingt mit eingehen in den Prozess bis 2025.

Gerade die geplanten Veranstaltungen und die damit verbundene Lärmbelastung in der Innenstadt bedarf einem sensiblen Umgang mit den Bewohnern und einer schnellen Einbindung.

Das Jahr als Kulturhauptstadt muss aber auch einen Effekt für die Chemnitzer haben und wir müssen diesen Anlass zum Beheben des Rückstaus in der Infrastruktur (Straßen, Fußwege, Radwege & Brücken) nutzen. Auch die vielen Ruinen in Chemnitz müssen belebt werden.

Es steht also einiges an. Gehen wir es an für unsere Heimatstadt Chemnitz.


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Hat Sven Schulze die Chemnitzer im Wahlkampf belogen?

Der heutige Artikel in der Freien Presse (https://www.freiepresse.de/chemnitz/ob-wahlsieger-schulze-einem-afd-bewerber-stimme-ich-nicht-zu-artikel11149481) widerspricht der Aussage von Sven Schulze, dass er ein überparteilicher Bürgermeister für Chemnitz sein will.

Selbst die Aussagen im aktuellen Interview widersprechen sich in den verschiedenen Antworten.

So spricht er auf der einen Seite von: „Also, von parteipolitischen Erbhöfen halte ich nichts. Das Wichtigste ist, dass die fachliche Eignung passt, dass es ein kompetenter und führungsstarker Kandidat oder eine Kandidatin ist.“, sagt aber im Gegenzug: „Da kann ich schon heute sagen, dass ich einem Bewerber der AfD keine Zustimmung geben werde.“

Das er unserem Kreis- und Fraktionsvorsitzenden Dr. Volker Dringenberg im Gegenzug noch Doppelgesichtigkeit (ja­nus­köp­fig) vorwürft, lässt tief blicke. Dr. Volker Dringenberg hatte im Gegenzug als die bessere Wahl für Chemnitz gelobt, da die Kandidatin der CDU, Almut Patt, verhindert wurde.

Wenn Sven Schulze den Begriff „überparteilicher Bürgermeister für Chemnitz“ jetzt nur auf die Zusammenarbeit im Namen unserer Rechte in Ausschüssen und Aufsichtsräten bezieht, kann man klar von einer Wahllüge sprechen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sven Schulze mehr Rückgrat bewiesen hätte und zu seinen Aussagen im Wahlkampf stehen würde.

Also ein Zeichen für Sacharbeit zum Wohle von Chemnitz, statt Ausgrenzeritis. So wird es wohl doch beim „weiter so“ bleiben. Das ist schade für unser Chemnitz.