Termine in der Woche vom 28.11.-03.12.2023
Montag: Fraktionssitzung
Dienstag: Migrationsbeirat
Mittwoch: Betriebsausschuss
Donnerstag: Vorstandssitzung
Freitag: Bürgersprechstunde, Fraktionssitzung
Montag: Fraktionssitzung
Dienstag: Migrationsbeirat
Mittwoch: Betriebsausschuss
Donnerstag: Vorstandssitzung
Freitag: Bürgersprechstunde, Fraktionssitzung
Meine Termine in der aktuellen Woche vom 13.11.-19.11.2023 im Ehrenamt:
Mo.: Fraktionssitzung
Di.: Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Mi.: Fraktionssitzung vor Stadtrat, Stadtratssitzung
Do.: Einwohnerversammlung im Rathaus
Sa.: Kreisparteitag
Herzlichst Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat & AfD Kreisvorsitzender
Jeder kennt das Bild, wenn die Reinigungsfahrzeuge des ASR ihre Touren durch die Stadt drehen und an den Straßenrändern stehen Fahrzeuge und damit eine Reinigung an diesen Stellen nicht möglich ist.
Aus diesem Grund haben wir als AfD Stadtratsfraktion Chemnitz den Beschlussantrag „Straßenreinigung im Rahmen von Halteverboten“ erarbeitet.
Die Kriminalität durch Ausländer nimmt kein Ende!
Versuchte gefährliche Körperverletzung (Messerattacke), schwere räuberische Erpressung, schwerer Raub, Ladendiebstähle, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln…
Die Stadt Chemnitz plant die Gebühren für Kinderbetreuung zu erhöhen und schlägt damit Eltern mit der offenen Hand ins Gesicht denn die Chemnitzer Eltern sollen nun doppelt für die Einrichtungen bezahlen.
Schon die Begründung der Erhöhung durch die erfolgten Neubauten und Sanierungen, welche zu einer Steigerung der Attraktivität der Einrichtungen geführt habe.
Doch für diese Maßnahmen wurden schon Steuermittel verwendet, welche durch die Eltern mit erwirtschaftet wurden!
Auch bei der erwähnten Steigerung der Betriebskosten der Einrichtungen, welche als Begründung für die geplante Gebührenerhöhung angegeben werden, stellt sich sich die Frage nach erfolgten Planung und Durchführung der erfolgten Neubauten und Sanierungen. Grundlegend sollte doch ein Neubau, sowie eine sanierte Einrichtung, auf dem aktuellen stand der Technik sein und gerade im Bereich der Betriebskosten deutliche Einsparungen mit sich bringen. Nehmen wir zum Beispiel LED-Beleuchtung, energieeffizientere Elektrogeräte, geringere Heizkosten durch optimale Dämmung. Um noch einige der Faktoren anzusprechen.
Einzig und allein die steigenden Personalkosten wäre ein Argument. Dürften sich doch aber mit den eigentlichen Einsparungen der Betriebskosten aufwiegen. Wenn auch nicht zu 100 Prozent, dann müssen wir uns diese Ausgaben leisten.
Es gäbe bestimmt einige Ausgaben in der Stadt, welche viel unnötiger waren und sind. Nehmen wir zum Beispiel den neuen Brunnen auf dem Markt, Gedärme an der Straße der Nationen, tschechische Autos in Chemnitzer Erholungsgebieten usw.
FAZIT: Mit dieser geplanten Erhöhung verringert man die Attraktivität durch den fehlenden Zuzug bsw. die möglichen Familienerweiterungen in Chemnitz selbst und geht damit den Weg der weiteren Schrumpfung unserer Stadt. Das kann nicht unser Ziel sein! Wir wissen, dass Kinder Geld kosten und es sollte in unser aller Interesse sein, diesen Geld gern aufzubringen. Denn eins ist sicher: Nur mit einer steigenden Kinderzahl kann man die Überalterung aufhalten und einen notwendigen gesellschaftlichen Ausgleich realisieren.
Von Seiten der Verwaltung kommt es immer mehr zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen in diesem Monat.
Nun können die Gründe vielfältig sein, doch die Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen obliegt nicht der Verwaltung allein, sondern könnte nur durch die Stadträte selbst sein.
§ 36 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung sagt klar: „Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen.“
§ 9 – Einberufung des Stadtrates – der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz regelt unter Absatz 1: „Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen und über die Zeit der regelmäßigen Sitzungen seiner Ausschüsse.“
Auch Absatz 3 des § 36 der Sächsischen Gemeindeordnung definiert die Vorgehensweise und Befugnisse: „Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder in elektronischer Form mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“
Der Stadtrat hat am 14. Oktober 2020 in seiner Sitzung den Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2021 einstimmig bestätigt.
Wenn es jetzt von seitens der Verwaltung ohne Anhörung des Stadtrates zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen kommt, liegt ein klarer Verstoß vor und die Verwaltung schließt damit die gewählten Stadträte von der Ausübung ihres Mandates aus.
Falls die Verwaltung sich vorsorgliche Coronamaßnahmen bezieht, ist das Absagen/Nichteinberufungen nicht die Vorgabe der Sächsischen Gemeindeordnung. Diese regelt unter § 36a – Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Absatz 1 folgendes: Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, können Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die Durchführung einer Sitzung im Sinne von Satz 1 bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern die in der Gemeinde eingetretene epidemische Lage so beschaffen ist, dass eine Gemeinderatssitzung bei räumlicher Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder ohne Ansteckungsrisiko nicht durchgeführt werden kann und hinreichend erfolgversprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht möglich oder mit einem unvertretbaren Aufwand für die Gemeinde verbunden wären. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat über das entsprechende Anliegen der Gemeinde unverzüglich zu entscheiden.
Fazit: Ohne die Einbeziehung des Stadtrates gibt es keine Befugnis für das Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen. Durch diese Vorgehensweise werden die gewählten Stadträte in der Ausübung ihres Mandates gehemmt. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Demokratie und kann in der Bevölkerung zu einer Politikverdrossenheit führen.