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Erhöhung der KiTa-Gebühr verringert Attraktivität von Chemnitz

Die Stadt Chemnitz plant die Gebühren für Kinderbetreuung zu erhöhen und schlägt damit Eltern mit der offenen Hand ins Gesicht denn die Chemnitzer Eltern sollen nun doppelt für die Einrichtungen bezahlen.

Schon die Begründung der Erhöhung durch die erfolgten Neubauten und Sanierungen, welche zu einer Steigerung der Attraktivität der Einrichtungen geführt habe.

Doch für diese Maßnahmen wurden schon Steuermittel verwendet, welche durch die Eltern mit erwirtschaftet wurden!

Auch bei der erwähnten Steigerung der Betriebskosten der Einrichtungen, welche als Begründung für die geplante Gebührenerhöhung angegeben werden, stellt sich sich die Frage nach erfolgten Planung und Durchführung der erfolgten Neubauten und Sanierungen. Grundlegend sollte doch ein Neubau, sowie eine sanierte Einrichtung, auf dem aktuellen stand der Technik sein und gerade im Bereich der Betriebskosten deutliche Einsparungen mit sich bringen. Nehmen wir zum Beispiel LED-Beleuchtung, energieeffizientere Elektrogeräte, geringere Heizkosten durch optimale Dämmung. Um noch einige der Faktoren anzusprechen.

Einzig und allein die steigenden Personalkosten wäre ein Argument. Dürften sich doch aber mit den eigentlichen Einsparungen der Betriebskosten aufwiegen. Wenn auch nicht zu 100 Prozent, dann müssen wir uns diese Ausgaben leisten.

Es gäbe bestimmt einige Ausgaben in der Stadt, welche viel unnötiger waren und sind. Nehmen wir zum Beispiel den neuen Brunnen auf dem Markt, Gedärme an der Straße der Nationen, tschechische Autos in Chemnitzer Erholungsgebieten usw.

FAZIT: Mit dieser geplanten Erhöhung verringert man die Attraktivität durch den fehlenden Zuzug bsw. die möglichen Familienerweiterungen in Chemnitz selbst und geht damit den Weg der weiteren Schrumpfung unserer Stadt. Das kann nicht unser Ziel sein! Wir wissen, dass Kinder Geld kosten und es sollte in unser aller Interesse sein, diesen Geld gern aufzubringen. Denn eins ist sicher: Nur mit einer steigenden Kinderzahl kann man die Überalterung aufhalten und einen notwendigen gesellschaftlichen Ausgleich realisieren.


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Nichteinberufung von Sitzungen – schließt die Verwaltung die Stadträte aus?

Von Seiten der Verwaltung kommt es immer mehr zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen in diesem Monat.

Nun können die Gründe vielfältig sein, doch die Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen obliegt nicht der Verwaltung allein, sondern könnte nur durch die Stadträte selbst sein.

§ 36 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung sagt klar: „Der Gemeinderat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen.“

§ 9 – Einberufung des Stadtrates – der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Chemnitz regelt unter Absatz 1: „Der Stadtrat beschließt über Ort und Zeit seiner regelmäßigen Sitzungen und über die Zeit der regelmäßigen Sitzungen seiner Ausschüsse.“

Auch Absatz 3 des § 36 der Sächsischen Gemeindeordnung definiert die Vorgehensweise und Befugnisse: „Der Bürgermeister beruft den Gemeinderat schriftlich oder in elektronischer Form mit angemessener Frist ein und teilt rechtzeitig die Verhandlungsgegenstände mit; dabei sind die für die Beratung erforderlichen Unterlagen beizufügen, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.“

Der Stadtrat hat am 14. Oktober 2020 in seiner Sitzung den Terminplan für die Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse für das Jahr 2021 einstimmig bestätigt.

Wenn es jetzt von seitens der Verwaltung ohne Anhörung des Stadtrates zu Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen kommt, liegt ein klarer Verstoß vor und die Verwaltung schließt damit die gewählten Stadträte von der Ausübung ihres Mandates aus.

Falls die Verwaltung sich vorsorgliche Coronamaßnahmen bezieht, ist das Absagen/Nichteinberufungen nicht die Vorgabe der Sächsischen Gemeindeordnung. Diese regelt unter § 36a – Durchführung von Sitzungen ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite – Absatz 1 folgendes: Im Falle einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite im Sinne von § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infek­tionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist, können Sitzungen des Gemeinderates ohne persönliche Anwesenheit der Mitglieder im Sitzungsraum durchgeführt werden, sofern eine Beratung und Beschlussfassung durch zeitgleiche Übertragung von Bild und Ton mittels geeigneter technischer Hilfsmittel, insbesondere in Form einer Videokonferenz, möglich ist. Die Durchführung einer Sitzung im Sinne von Satz 1 bedarf der vorherigen Zustimmung der Rechtsaufsichtsbehörde. Die Zustimmung ist zu erteilen, sofern die in der Gemeinde eingetretene epidemische Lage so beschaffen ist, dass eine Gemeinderatssitzung bei räumlicher Anwesenheit der Gemeinderatsmitglieder ohne Ansteckungsrisiko nicht durchgeführt werden kann und hinreichend erfolgversprechende Maßnahmen zum Infektionsschutz nicht möglich oder mit einem unvertretbaren Aufwand für die Gemeinde verbunden wären. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat über das entsprechende Anliegen der Gemeinde unverzüglich zu entscheiden.

Fazit: Ohne die Einbeziehung des Stadtrates gibt es keine Befugnis für das Absagen/Nichteinberufungen von Sitzungen. Durch diese Vorgehensweise werden die gewählten Stadträte in der Ausübung ihres Mandates gehemmt. Das ist nicht Sinn und Zweck einer Demokratie und kann in der Bevölkerung zu einer Politikverdrossenheit führen.



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  • Meine Woche im Ehrenamt vom 26.02.-03.03.2024:
    Meine Woche im Ehrenamt: Montag 26.02.: öffentliche Fraktionssitzung Ebersdorf Mittwoch 28.02.: Jugendhilfeausschuss Donnerstag 29.02.: AGENDA-Beirat
  • IA-005/2024 – Unterrichtsausfall und Ersatzangebote an Chemnitzer Schulen
    Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, durch eine Anfrage des Landtagsabgeordneten Dr. Rolf Weigand wurde bekannt, dass an der Chemnitzer Alexander-von-Humboldt-Oberschule ausgefallene Unterrichtsstunden durch Informationsstunden mit verschiedenen sozialen Projekten im Rahmen des „SouL“-Programms ersetzt wurden.
  • Abgelehnt: Straßenreinigung im Rahmen von Halteverboten
    Jeder kennt das Bild, wenn die Reinigungsfahrzeuge des ASR ihre Touren durch die Stadt drehen und an den Straßenrändern stehen Fahrzeuge und damit eine Reinigung an diesen Stellen nicht möglich ist. Aus diesem Grund haben wir als AfD Stadtratsfraktion Chemnitz den Beschlussantrag „Straßenreinigung im Rahmen von Halteverboten“ erarbeitet.
  • Frohe Ostern
    Ich wünsche Euch von Herzen frohe Ostern und ein paar erholsame Tage am Stück.
  • NEIN zur Islamisierung! – alle Religionen sind gleich?
    Auf dem Marktplatz direkt vor dem Rathaus ist ein Banner der Ahmadiyya Muslim Jamaat Gemeinde, welche sich für die „Durchsetzung der Herrschaft des Islam – weltweit – unter Führung eines ihrer künftigen Kalifen“ einsetzen, zu sehen. Auf dem Banner steht: „Niemand ist anbetungswürdig ausser Allah. Muhammad saw Gesandter Allahs.“ Ich habe dazu eine ganz klare … Weiterlesen: NEIN zur Islamisierung! – alle Religionen sind gleich?
  • Wieder Messereinsatz! Danke an die couragierten Bürger
    Die Kriminalität durch Ausländer nimmt kein Ende! Versuchte gefährliche Körperverletzung (Messerattacke), schwere räuberische Erpressung, schwerer Raub, Ladendiebstähle, unerlaubter Handel mit Betäubungsmitteln…

Wünsche & Aufgaben für das Jahr 2021

Ich wünsche Ihnen ein liebevolles, gesundes, friedliches und erfolgreiches Jahr 2021.

Auch im neuen Jahr werde ich mich weiter intensiv für unsere Stadt Chemnitz einsetzen.

So konnte ich im vergangenen Jahr mit Ratsanfragen und deren Veröffentlichung wichtige Bürgeranliegen anschieben.

Allerdings verhinderte die notorische Abwehrhaltung der Altparteien oftmals gute, zielgerichtete Lösungen für unsere Stadt, denn AfD-Anträge werden grundsätzlich abgelehnt.

Wichtig ist mir für das Jahr 2021, dass das Mitspracherecht der Ortschaften gestärkt wird, gerade im Bezug auf die Regelungen der Straßenreinigung und deren Gebühren. Im Bereich Jugendhilfe muss der Fokus stärker auf die Prävention gelegt werden, damit wir als Steuerzahler dann nicht im Nachgang teuer dafür bezahlen.

Auch muss in diesem Bereich dringend auf eine politisch unabhängige Trägerleistung hingearbeitet werden. Einseitige politische Ziele sind nicht zielführend in diesem Bereich.


Sind die Berichte zum Krematorium Panikmache?

Wenn man die Berichte in den Chemnitzer Zeitungen zur Situation am Krematorium Chemnitz heute verfolgt, hat man den Eindruck, dass das Krematorium durch Coronaverstorbene am Limit ist.

So steht im Beitrag von Michael Müller in der Freien Presse: „Wegen der seit Ausbruch der zweiten Corona-Welle stark angestiegenen Anzahl von Todesfällen kommt die Einrichtung trotz personeller Aufstockung mit ihrer Arbeit nicht mehr nach.“

Im Beitrag von Stefan Graf auf Tag24 liest man: „Wohin nur mit den vielen Corona-Toten? Die Aufbewahrung der Verstorbenen in Chemnitz bringt Klinikum und Krematorium an ihre Grenzen.“

Aus meiner Sicht eine sehr einseitige Betrachtungsweise, welche in der Chemnitzer Bevölkerung zu Angst führt. Dabei wäre es doch ein leichtes für die Herren Redakteure, wenn man sich alle Seiten genau anschaut.

Zum Einen stellt sich doch die Frage, wieviele Einäscherungen jetzt in Chemnitz stattfinden, welche sonst aus Kostenspargründen im Nachbarland Tschechien stattgefunden haben? Also nicht nur die aus Chemnitz, sondern auch aus dem Umland (Erzgebirge usw.).

Desweiteren stellt sich doch die Frage, wie die Herren Redakteure Ihre „Coronaeinäscherungstheorie“ begründen möchten?

Schaut man sich die offiziellen Todesfälle auf den Seiten der Stadt Chemnitz an, so liest man mit Stand 01. Dezember 2020 0:00 Uhr von 57 Todesfällen und mit Stand 30.12.2020 00:00 Uhr von 181 Todesfällen. Das wären in diesem Monat 124 Todesfälle.

Wie berichtet wird, wäre der „Normalfall“ 440 Einäscherungen pro Monat. Hier stellt sich natürlich noch die Frage, ob es ein Jahresmittel ist, oder hierbei die Vergleichswerte der letzten Jahre herangezogen wurden.

Solange diese Betrachtungsweisen bei den Redakteuren keine Beachtung finden, kann ich diese Berichte nur als Panikmache bezeichnen!

Und eins ist gesagt: Panikmache ist der völlig falsche Ansatz, denn daraus resultiert Angst.

Ihre Ratsanfrage RA-437/2020 – Befangenheit von Herrn Stadtrat Schinkitz in Bezug auf B-188/2020

Sehr geehrter Herr Köhler,

zu Ihrer Ratsanfrage

„Ist durch die erhebliche institutionelle Förderung der Stadt Chemnitz an den Stadtsportbund nicht ganz offensichtlich gegeben, dass eine Befangenheit nach § 20 SächsGemO vorliegt (Tätigwerden in anderer Eigenschaft, bzw. Absatz 1 Nr. 4 und/oder Nr.5)?“

möchte ich darauf hinweisen, dass der Sachverhalt einer eventuellen Befangenheit im Vorfeld der Sitzung des Schul- und Sportausschusses geprüft wurde. Mit der Beschlussvorlage „Sportförder-richtlinie der Stadt Chemnitz“ ist unseres Erachtens kein unmittelbarer Vor- und Nachteil für Herrn Schinkitz bzw. den Stadtsportbund Chemnitz (SSBC) nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 SächsGemO verbunden, da hier lediglich eine Grundsatzentscheidung über das Verfahren der Ausreichung von Fördermitteln vorliegt, mit diesem Beschluss wird noch keine Entscheidung über auszureichende Gelder getroffen. Dem entsprechend wurde auch gegenüber der Landesdirektion Sachsen zu einer Beschwerde der Ratsfraktion PRO CHEMNITZ wegen möglicher Befangenheit Stellung genommen.

Die Landesdirektion Sachsen kommt in der Bewertung der Gesamtschau zu einem anderen Ergebnis. Aufgrund der exponierten Stellung des SSBC, dessen Präsident Herr Stadtrat Schinkitz ist, wird hier der Befangenheitstatbestand gesehen.

Aus diesem Grund wird die Beschlussvorlage B-188/2020 erneut zur Beschlussfassung auf die Tagesordnung des nächsten Schul- und Sportausschusses gesetzt werden.

Freundliche Grüße

Sven Schulze



Herzlichen Glückwunsch, CHEMNITZ

Am gestrigen Mittwoch hat die Juryvorsitzende Sylvia Amann bekanntgegeben, dass Chemnitz eine der beiden Kulturhauptstädte Europas im Jahr 2025 ist.

Herzlichen Glückwunsch!

Auch wenn ich an einigen Stellen die Bewerbung kritisch gesehen habe, heißt es jetzt für mich, dass unser Chemnitz im Jahr 2025 ein sehr guter Gastgeber ist.

Ein dickes Lob muss ich dem Projektleiter Ferenc Csák aussprechen, welcher an vielen Stellen kritische Fragen aufgenommen hat und versucht hat dafür Lösungen mit einzubinden.

Die von uns geforderte Bürgerbeteiligung/-befragung wurde leider nicht beachtet und damit bleibt noch einiges offen und muss jetzt unbedingt mit eingehen in den Prozess bis 2025.

Gerade die geplanten Veranstaltungen und die damit verbundene Lärmbelastung in der Innenstadt bedarf einem sensiblen Umgang mit den Bewohnern und einer schnellen Einbindung.

Das Jahr als Kulturhauptstadt muss aber auch einen Effekt für die Chemnitzer haben und wir müssen diesen Anlass zum Beheben des Rückstaus in der Infrastruktur (Straßen, Fußwege, Radwege & Brücken) nutzen. Auch die vielen Ruinen in Chemnitz müssen belebt werden.

Es steht also einiges an. Gehen wir es an für unsere Heimatstadt Chemnitz.


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