Ihre Anfrage RA-046/2026 – Kirchenaustritte online nicht möglich
Sehr geehrter Herr Köhler,
zu Ihrer Anfrage teile ich Ihnen im Auftrag des Oberbürgermeisters Folgendes mit:
Ich nehme Bezug auf die RA-020/2026 von Frau Dr. Zabel. In Ihrer Antwort schreiben Sie, dass sich die Funktion „Online-Anträge“ im Wartungsmodus befindet, selbst die der Geschlechts- und
Vornamensänderung nach Selbstbestimmungsgesetz. Und ich möchte hinzufügen, dass auch der online-Antrag „Kirchenaustritt“ von dieser Einschränkung betroffen ist. Hierzu bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Online-Anträge sind abgesehen von den Genannten noch von der Dysfunktion betroffen?
Aktuell befinden sich fünf Online-Anträge für den Bereich des Standesamtes im Wartungsmodus.
Folgende Leistungen werden aktuell getestet, um diese für unsere Bürgerinnen und Bürger zukünftig als neue und zusätzliche digitale Lösung anbieten zu können:
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- Anmeldung der Erklärung über die Änderung der Geschlechtseintrags und der Vornamen
- Ehefähigkeitszeugnis beantragen
- Eheschließung beim Standesamt anmelden
- Namensführung (neuer Antrag zum Rechtsstand 01.05.2025)
- Sterbefall anzeigen
Der Austritt aus einer Religionsgemeinschaft (Kirchenaustritt) ist nicht als Online-Antrag geplant. Hierfür ist für die Stadt Chemnitz kein Online-Antrag hinterlegt.
2. Wie lange wird sich die von Ihnen angesprochene „Testphase“ der Online-Anträge hinziehen und ist ein Datum geplant, wann den Bürgern unserer Stadt diese Funktion zur Verfügung steht?
Der Antrag für die Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen (SBGG) soll zum 01.04.2026 für die Nutzung bereitgestellt werden.
Hinsichtlich der anderen vier Online-Anträge ist noch kein fester Startzeitpunkt absehbar, da hier einige Nachbesserungen notwendig sind.
Freundliche Grüße
Knut Kunze
Bürgermeister
Euer Nico Köhler
Chemnitzer Stadtrat und AfD Kreisvorsitzender




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