ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG!
„Eine Mama kann vieles ersetzen, aber niemand kann eine Mama ersetzen❣️“
❤️ ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG! ❤️
„Eine Mama kann vieles ersetzen, aber niemand kann eine Mama ersetzen❣️“
❤️ ALLES GUTE ZUM MUTTERTAG! ❤️
Lasst uns also ALLE für ein Leben in Frieden eintreten!
Ohne Kriege! Haltet die Erinnerung hoch, welche Ausmaße ein Krieg hat, aber verwechselt Erinnerung nicht mit Schuldzuweisung.
Denn Schuld hat nur der, welcher aktiv an Kriegen beteiligt ist. Nicht der unbeteiligte Sohn oder die Tochter, nicht die Enkel und Urenkel.
Diesen müssen wir die Erinnerung an die Opfer und das Leid mitteilen, ohne sie persönlich schon vorzuverurteilen!
Die Begehung eines Frauentages hat eine lange Tradition mit wechselnden Daten.
Seit 1975 – dem Internationalen Jahr der Frau – wird er nun als „Tag der Vereinten Nationen für die Rechte der Frau und den Weltfrieden“ begangen.
01.03.21 – Bürgergespräch, Fraktionssitzung
02.03.21 – Unterausschuss Jugendhilfeplanung
03.03.21 – Betriebsausschuss
05.03.21 – Gedenkveranstaltung Bombadierung von Chemnitz/Chemnitzer Friedenstag 10.00 Uhr auf dem städtischen Friedhof
06.03.21 – Unterstützung Landtagswahlkampf in Ulm
07.03.21 – Unterstützung Landtagswahlkampf in Ulm
Seit heute gilt die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung und von Lockerungen ist trotz sinkender positiver Testfälle nichts zu lesen.
Nein, im Gegenteil. Statt Lockerungen werden die Zahlen verschärft, denn der Handlungsrahmen anhand der Inzidenzzahlen wird immer mehr auf sinkende Zahlen und deren Abhängigkeiten von Land und Kommunen heruntergenommen.
So heißt es in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 26. Januar 2021:
Wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.
Schauen wir jetzt mal in die Fassung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom 22. Dezember 2020 und 12. Januar 2021:
Wird der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Freistaat Sachsen an fünf Tagen andauernd unterschritten, kann der Landkreis oder die Kreisfreie Stadt die Ausgangssperre aufheben, wenn der Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder der Kreisfreien Stadt an fünf Tagen andauernd unterschritten wird und die Ausgangssperre nicht weiterhin zur Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie erforderlich ist.
Damit wurde schleichend die Möglichkeit der Auflösung der verstärkenden Anordnungen heruntergesetzt. So hieß es in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung vom November 2020 noch:
Ab fünf Tagen andauernder Überschreitung des Inzidenzwertes von 200 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen im Landkreis oder in der Kreisfreien Stadt sind durch die zuständigen kommunalen Behörden anzuordnen:
Dies betraf unter Anderen die Einführung „ein umfassendes oder auf bestimmte Zeiten beschränktes Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums auf bestimmten öffentlichen Plätzen oder in bestimmten öffentlich zugänglichen Einrichtungen“, „Beschränkungen von Versammlungen“ und „zeitlich befristete Ausgangsbeschränkungen. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund“.
Ein weiter wichtiger Punkt im Zusammenhang mit der Inzidenz ist die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer.
FAZIT: Mit den Verschärfungen/Einschränkungen ging es für das Corona Kabinett in Dresden ziemlich schnell. Statt Lockerungen wurden in der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung die Handlungsräume auf Grund von Zahlen so eingeschränkt, dass bei sinkenden Inzidenz-Zahlen auch gleichzeit die Unterschreitungen des Inzidenzwertes heruntergesetzt werden und die Abhängigkeit des Sachsenwertes zum Kommunenwert eine Rolle spielt. Man kann also davon ausgehen, dass bei einem sinkenden Wert unter 100 dieser Wert dann auf 50 angepasst wird. Damit nimmt man weiterhin drohende Schließungen und darausbedingte Entlassungen in Kauf.
Am heutigen 27. Januar gedachten wir in Chemnitz wieder den Opfern des Holocuast.
Im Jahr 2005 wurde der „Internationale Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust“ von den Vereinten Nationen zum Gedenken an den Holocaust und den 60. Jahrestag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau eingeführt.
Die Zeit des National-SOZIALISMUS hat es möglich gemacht, dass es zu einer brutalen Verfolgung und Tötung von Volksgruppen und Andersdenken kommen konnte.
NIE WIEDER!
Deshalb ist auch gerade in der heutigen Zeit ein waches Auge sehr wichtig, denn politisch motivierte Straftaten, Verfolgung von Christen und Andersdenkenden und der Antisemitismus durch islamische Glaubensbrüder nimmt zu. Nicht nur in der Welt. Nein auch in Europa und Deutschland.
WACHSAM BLEIBEN!
Es muss wieder eine Gesellschaftskultur der Abneigung gegen jede Art von Gewalt geben. Die SOZIALISTEN haben mit ihrer Ablenkungsstrategie Erfolg und den Fokus auf den „Kampf gegen rechts“ gesetzt und damit freien Lauf für ihre linksideologischen Pläne. Die Menschen müssen aber wieder gegen jede Art von Ausgrenzung und Gewalt Gesicht zeigen!